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BFH, 22.10.2003 - 1 ER S 1/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zur Vererblichkeit des Verlustabzugs - Geltendmachung eines vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzuges durch den Erben bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer - Zur Idee des Totalitätsprinzips
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- BFH, 10.04.2003 - XI R 54/99
Vererblichkeit des Verlustabzugs
Auszug aus BFH, 22.10.2003 - 1 ER S 1/03
Er stimmt der Divergenzanfrage des XI. Senats (BFHE 202, 284 = NJW 2003, 3367) deshalb nicht zu. - BFH, 16.05.2001 - I R 76/99
Verlustabzug im Erbfall
Auszug aus BFH, 22.10.2003 - 1 ER S 1/03
Der I. Senat hält an einer Auffassung fest, dass der Erbe einem vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10 d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer geltend machen kann (BFHE 195, 328 = BStBl II 2002, 487 = NJW 2001, 3726 = ZEV 2001, 368).